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Garantiebedingungen www.facebook.com/LappsetGroup www.twitter.com/lappsetgroup www.youtube.com/lappsetgroup www.linkedin.com/company/lappset-group-oy PEFC/02-31-143 Diese Garantiebedingungen gelten für die von Lappset hergestellten Produkte und Bauteile wie im Folgenden näher beschrieben. Die Garantiezeit beginnt an dem Tag, an dem das Produkt ab der Lappset Group Fabrik geliefert wird. Die Garantie gilt nur unter der Bedingung, dass das Fundament, der Aufbau und die Instandhaltungsarbeiten gemäß den Anweisungen der Lappset Group ausgeführt und dokumentiert wurden. Ein Betriebsbuch über die Übergabebesichtigung und Dokumente über die Instandhaltung müssen, falls erforderlich, vorgelegt werden. Garantiezeiten 20 Jahre »» Stahlkomponenten und -strukturen »» Elemente aus Hochdruck-Schichtplatten (HPL) 15 Jahre »» Aluminiumkomponenten »» Glasfaserverstärkte Kunststoffkomponenten 10 Jahre »» Konservierte Holzteile ohne Bodenkontakt »» Konservierte Holzteile mit Bodenkontakt (in Europa) »» Betonteile »» Oberflächenbeschaffenheit von Stahl- und Aluminiumkomponenten 5 Jahre »» Konservierte Holzteile mit Bodenkontakt (außerhalb Europas) »» Nicht konservierte Holzteile »» Teile aus Kunststoff und Fiberglas »» Stahlverstärkte Netze und Seile »» Federn 3 Jahre »» Gummi, gummierte und Polyurethan-Einzelteile »» Fehlfunktionen der beweglichen Teile »» Stahlkabel, Ketten »» Oberflächenbeschaffenheit von anderen als Stahl- und Aluminiumkomponenten »» Lackierte oder beschichtete Sperrholzbretter 1 Jahr »» Netze und Seile an Sportprodukten »» Textilelemente und Aufkleber »» Teile mit Gipsbeschichtung »» Elektronische Komponenten Die Garantie für die Oberflächenbeschaffenheit von Metallkomponenten, die in Gerüsten verbaut sind, die innerhalb von 500 Metern vom Meeresufer aufgestellt sind, ist halb so lange wie die Standard-Garantiezeit. Produkte und deren Komponenten, die von einer dritten Partei hergestellt sind, und elektronische Produkte und deren Komponenten unterliegen separaten Garantiebedingungen. Von der Garantie abgedeckt Die Garantie Die Garantie deckt die kostenlose Lieferung von Bauteilen, ab, die unter die Garantie fallen, an das Lager des Händlers, der für den Fall zuständig ist oder dem Kunden am nächsten liegt. Schadhafte Teile müssen durch Lappset Komponenten ersetzt werden. Auf Verlangen müssen jegliche beschädigte Komponenten auf Kosten des Versenders an die Lappset Group zurückgesendet werden. Die Garantie eines jeden ersetzten Produkts oder eines Teils davon bleibt bis zum Ende der Garantiezeit des Originalprodukts oder -teils gültig. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, die Lieferung mit dem Frachtbrief oder CMR-Frachtbrief zu überprüfen, bevor er die Lieferung annimmt. Falls die Verpackung äußerlich beschädigt ist, muss dies auf dem Frachtbrief notiert werden. Falls es beim Transport zu irgendwelchen Schäden am Produkt gekommen ist, die beim Empfang nicht festgestellt werden konnten, muss der Vertreter des Transportunternehmens gebeten werden, die Ware innerhalb von sieben (7) Tagen ab Empfang der Ware zu besichtigen. Für den Fall einer Beschädigung oder Verlust während des Transports gelten die Incoterms 2010 Lieferregeln für Außenhandelsgeschäfte, und die Finnterms 2001 für die Lieferung von Waren in Finnland. Nicht von der Garantie abgedeckt »» Normale Abnutzung oder Beschädigung aufgrund von falscher Lagerung, Aufbau oder Nutzung, oder infolge von Vandalismus oder Naturkatastrophen. »» Korrosion von Metallteilen, die durch Salzwasser oder Salzwassernebel verursacht wurde. »» Korrosion, die durch Kratzer und Dellen verursacht wurde. »» Kleinere natürliche Risse oder Verbiegungen, Splitter oder Risse im Holz. »» Leichtes Verbleichen von Farben oder andere kosmetische Mängel und Defekte. »» Mängel, die durch Fahrlässigkeit beim Aufbau und Nachlässigkeit hinsichtlich der Befolgung von Instandhaltungsanweisungen entstanden sind, oder aus der Instandhaltung entstandene Mängel. »» Jegliche Veränderungen oder Reparaturen, die am Produkt oder Teilen hiervon von anderen Parteien als der Lappset Group vorgenommen wurden. »» Die Einbaukosten für die Ersatzteile, die während der Garantiezeit ersetzt wurden. Die Haftung von der Lappset Group für mangelhafte Produkte oder Teile hiervon beschränkt sich auf das, was in diesen Garantiebedingungen festgelegt wurde. Die Lappset Group übernimmt keine Haftung für jedwede indirekte Kosten, Verluste oder Schäden. Diese Garantiebedingungen gelten für alle Bestellungen, die nach dem 1. Januar 2016 geliefert wurden. Bei Garantiebelangen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. 76


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